Mittwoch, 1. Februar 2012

Bildrechte von Kindern

ctrz
Ihre Fröhlichkeit, ihr unbeschwertes Lachen und die Herzlichkeit: Kinder geben schöne Bildmotive ab. Wollen Sie solche Bilder jedoch zu kommerziellen Zwecken verwenden, reicht es nicht, dass die Kleinen ihre freudige Zustimmung gegeben haben. Schließlich gilt auch hier ein Recht am eigenen Bild. Um darüber zu entscheiden, sind die Kleinen jedoch oft nicht reif genug. Sie müssen mit den Eltern der Kinder über die Rechte am Bild sprechen. So vermeiden Sie unnötigen Ärger.

"Eltern haften für Ihre Kinder"
Egal, ob Bilder vom Schulfest oder Aufnahmen einer Zirkusshow, die für eine Webseite gebraucht werden – die Erziehungsberechtigten sollten vor der Nutzung das Einverständnis geben. Am besten halten Sie dies schriftlich fest. Das gilt bis zum Alter von 12 Jahren.
Ab diesem Zeitpunkt wird Kindern ein gewisses Maß an Einsichtsfähigkeit zugestanden. Danach sollte auch der Jugendliche ausdrücklich mit der Veröffentlichung seines Bildes einverstanden sein – auch wenn die Eltern letztendlich doch noch entscheiden. Mit dieser doppelten Einwilligung ist man am besten abgesichert.

Lassen sich die abgebildeten Kinder nicht alle ausfindig machen, ist es daher besser, lieber ein anderes Motiv zu wählen, auf dem Sie alle Beteiligten identifizieren können. Für Veranstaltungen an Schulen oder in Kindergruppen können Eltern bereits im Vorfeld Ihr Einverständnis schriftlich geben. Dazu empfiehlt sich ein Sammelbrief. Das erspart Ihnen im Nachgang viele Mühen. Bedenken Sie aber: Die Einwilligung kann von Eltern und Kindern auch jederzeit widerrufen werden.

Kein Einverständnis bei zufälligen Aufnahmen einholen
Generell ist es Eltern oft wichtig, dass der Name ihrer Kinder zum Schutz nicht mit ihren Gesichtern verknüpft werden kann. Einfacher wird es, wenn die Kleinen erst gar nicht wirklich zu erkennen sind. Ausnahmen stellen daher größere Menschenmengen dar, auf denen die Gesichter der Kinder nicht zu sehen sind – oder wenn diese sogar nur von hinten abgelichtet werden. Der Einzelne geht dann in der Anonymität unter.
Dazu zählen auch Ihre Fotos beispielsweise von öffentlichen Gebäuden, bei denen Sie unweigerlich auch Passanten ablichten. Auch wenn es sich bei den unbeabsichtigt Aufgenommenen um Kinder handelt, wollten Sie diese eigentlich nicht auf dem Bild haben. Daher können Sie diese Bilder auch ohne Weiteres auf Ihrer Webseite oder Ähnlichem verwenden.

Beitrag: Mirjam Miethe

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