Dienstag, 1. Mai 2012

So wahren Sie das persönliche Recht am Bild

hkio
Flickr, Pinterest, Instagram und auch Facebook oder Twitter leben davon, dass User fotografieren und diese Bilder mit ihren Freunden im Netzwerk zeigen. Einstweilen passiert es dabei, dass man Freunde fotografiert oder fremde Menschen vor der Linse hat und das Bild anschließend in sozialen Netzwerken verteilt.

Persönliches Recht am eigenen Bild

Hierbei ist besondere Vorsicht geboten, denn ob Freund oder fremd: Jeder hat ein Recht am eigenen Bild und veröffentlicht man Aufnahmen von (oder mit) Dritten, wird dieser Anspruch verletzt.
Das bedeutet: Fotos (natürlich auch Videos) dürfen nur mit dem Einverständnis der abgebildeten Person veröffentlich werden. Diese Regel gilt für alle Ablichtungen, auf denen der Fokus des Bildes auf mehreren Personen oder Einzelpersonen liegt und diese auch gut zu erkennen sind. Verstöße gegen dieses Gesetz (§ 22, § 23, § 24, § 33 KunstUrhG) können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Fotos von prominenten Personen in der Öffentlichkeit dürfen ohne besonderes Einverständnis gezeigt werden. Auch wenn Personen nur im Hintergrund erscheinen und der Fokus der Aufnahme auf etwas völlig anderem liegt, ist eine Veröffentlichung der Bilder erlaubt. Sportveranstaltungen oder angemeldete Versammlungen stellen genauso eine Ausnahme dar. Hier muss allerdings die ganze Gruppe oder ein großer Teil dessen zu sehen, Ablichtungen von Einzelpersonen dürfen ebenfalls nicht ungefragt publiziert werden.

Auf der sicheren Seite: Fragen!

Es ist nicht nur sicherer vorab zu fragen, ob das Foto einer Person veröffentlicht werden darf, es gehört auch zum guten Ton. Wer möchte sich schon mit Freunden streiten, weil ein Bild ins Web geraten ist, obwohl die abgebildete Person dies gar nicht wollte? Im Zweifelsfall sollte man sich das Recht der Veröffentlichung schriftlich bestätigen lassen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen